Nachlassbewertung

Was ist eigentlich die Aufgabe eines Hausratgutachters und Kunstsachverständigen bei Nachlassbewertungen und Nachlassschätzungen? Als Nachlassberater und Nachlassgutachter schätzt er im Erbfall, insbesondere bei Pflichtteilauseinandersetzungen, bei Wohnungsauflösungen im Zuge von Nachlassberechnungen Kunst, Kunstgegenstände, Antiquitäten, hochwertigen sowie allgemeinen Hausrat für Erbengemeinschaften, Rechtsanwälte, Notare, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Steuerberater sowie Justizbehörden. Aber auch wenn im Nachlassfall oder einer Scheidungsauseinandersetzung bei Sammlungsauflösungen von Kunstgegenständen oder Antiquitäten eine Nachlasswertermittlung oder Verkehrswertberechnung durchgeführt werden muss, hilft der Kunstgutachter professionell, objektiv und diskret bei der Wertfeststellung. Im Nachlassfall, bei Erbstreitigkeiten oder Scheidungsregulierungen werden zumeist von den Amts- und Familiengerichten, Rechtsanwälten, Notaren, Testamentsvollstreckern sowie Nachlassverwaltern und Steuerberatern die öffentlich bestellten und vereidigten Hausratexperten und Kunstsachverständigen der Industrie- und Handelskammern beauftragt, denn durch ihre hohe Qualifikation, die von den IHK´s alle 5 Jahre überprüft wird, sind die von ihnen erstellten Nachlassgutachten und Verkehrswertermittlungen besonders belastbar und im juristischen Sinne „wasserdicht“.

Wenn Sie also eine professionelle Nachlassbewertung Ihrer Kunstgegenstände und Antiquitäten im Zuge einer Erbaufteilung/Pflichtteilauseinandersetzung oder eine Verkehrswertermittlung bei einer Scheidung benötigen oder auch eine Beratung im Falle einer Veräußerung ihrer antiken Schätze und Kunstgegenstände wünschen, so stehe ich Ihnen gern von meinen Büros in Berlin, Hamburg und Köln aus mit meiner langjährigen Berufserfahrung und fundierten Kenntnissen der Absatzmärkte bundesweit parteineutral und diskret zur Verfügung.

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