Müssen Sie Ihre Antiquitäten oder Kunstgegenstände wegen einer Nachlassauseinandersetzung, einem Erbfall oder auch einer Scheidungsregulierung bewerten und schätzen lassen, oder wollen Sie Ihre Antiquitäten oder Kunstwerke veräußern, so wenden Sie sich am Besten an einen öffentlich bestellten und vereidigten Antiquitätensachverständigen und Kunstsachverständigen der Industrie- und Handelskammer, denn ein vereidigter Antiquitäten und Kunstgutachter der IHK erstellt fachkundig und objektiv Wertgutachten für Antiquitäten, wie z.B. Möbel, Gemälde, Aquarelle, Grafiken, Skulpturen, Porzellan, Silber, Glas, Teppiche, Uhren.
Wenn Sie also eine professionelle Antiquitätenbegutachtung und/oder Kunstbewertung im Zuge einer Erbaufteilung/Pflichtteilauseinandersetzung, als auch einer Scheidung benötigen oder eine Beratung im Falle einer Veräußerung ihrer antiken Schätze und Kunstgegenstände wünschen, so stehe ich Ihnen gern von meinen Büros in Berlin, Hamburg und Köln aus mit meiner langjährigen Berufserfahrung und fundierten Kenntnissen der Absatzmärkte bundesweit parteineutral und diskret zur Verfügung.